Grunderwerbsteuer berechnen: Rechner für alle Bundesländer 2026

Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Einzelpositionen beim Immobilienkauf — je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € macht das zwischen 10.500 € und 19.500 € Unterschied. Dieser Rechner zeigt die Grunderwerbsteuer für alle 16 Bundesländer mit den aktuellen Sätzen 2026.

Grunderwerbsteuer berechnen

Steuersatz 3,5 %
Grunderwerbsteuer 10.500 €

Formel: Grunderwerbsteuer berechnen

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz
Kaufpreis
Vereinbarter Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag
Steuersatz
3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland, Stand 2026

Beispiel: 300.000 € × 6,5 % (NRW) = 19.500 € Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026

Bundesland Steuersatz Bei 300.000 €
Bayern 3,5 % 10.500 €
Sachsen 3,5 % 10.500 €
Hamburg 4,5 % 13.500 €
Baden-Württemberg 5,0 % 15.000 €
Bremen 5,0 % 15.000 €
Niedersachsen 5,0 % 15.000 €
Rheinland-Pfalz 5,0 % 15.000 €
Sachsen-Anhalt 5,0 % 15.000 €
Thüringen 5,0 % 15.000 €
Berlin 6,0 % 18.000 €
Hessen 6,0 % 18.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 18.000 €
Brandenburg 6,5 % 19.500 €
NRW 6,5 % 19.500 €
Saarland 6,5 % 19.500 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 19.500 €

Stand: 2026. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 % den günstigsten Satz, NRW, Brandenburg, Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 % den höchsten.

Wann entfällt die Grunderwerbsteuer?

In bestimmten Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an — diese Ausnahmen sind im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt:

  • Schenkung und Erbschaft: Unentgeltliche Übertragungen sind grunderwerbsteuerfrei — es kann jedoch Schenkungs- oder Erbschaftsteuer anfallen.

  • Übertragung an Ehegatte oder Kinder: Käufe zwischen Ehegatten sowie von Eltern an Kinder (in gerader Linie) sind befreit (§ 3 GrEStG).

  • Kaufpreis unter 2.500 €: Bei einem Kaufpreis von weniger als 2.500 € greift die Freigrenze nach § 3 Nr. 1 GrEStG.

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    Share Deals: Bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen (unter 90 % der Anteile) kann die GrESt vermieden werden — steuerrechtlich komplex, Steuerberater empfohlen.

Grunderwerbsteuer als Teil der Kaufnebenkosten

Die Grunderwerbsteuer ist die größte einzelne Kaufnebenkosten-Position, macht aber nur einen Teil der Gesamtnebenkosten aus. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5–2 %) sowie ggf. Maklercourtage (bis 3,57 %). Zusammen ergeben sich typisch 8–15 % Kaufnebenkosten — die Rendite sinkt entsprechend, weil die Gesamtinvestition steigt.

→ Alle Kaufnebenkosten berechnen

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AnlageScan erkennt die PLZ aus der ImmoScout24-Anzeige, leitet daraus das Bundesland ab und rechnet den korrekten Grunderwerbsteuersatz automatisch in die Nettorendite und Kaufnebenkosten ein. Kein manuelles Bundesland-Auswählen, kein Vergessen des richtigen Satzes. Für Kapitalanleger, die Objekte in verschiedenen Bundesländern vergleichen, ist das besonders relevant — der Unterschied zwischen Bayern (3,5 %) und NRW (6,5 %) beträgt bei 400.000 € Kaufpreis exakt 12.000 €.

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