Notarkosten beim Immobilienkauf: Was kostet der Notar wirklich?

Notarkosten sind beim Immobilienkauf in Deutschland gesetzlich geregelt und unvermeidbar — ohne Notar findet keine wirksame Eigentumsübertragung statt. Typisch fallen 1,5–2 % des Kaufpreises an, verteilt auf Kaufvertragsbeurkundung, Grundschuldbestellung und Grundbucheintragung. Dieser Rechner schlüsselt alle Positionen auf.

Notarkosten berechnen

Kaufvertragsbeurkundung (0,75 %) 2.250 €
Eigentumsumschreibung Grundbuch (0,25 %) 750 €
Grundschuldbestellung (0,3 % von Finanzierung) 720 €
Auflassungsvormerkung (0,1 %) 300 €
Notarkosten gesamt (geschätzt) 4.020 €

Schätzwerte auf Basis typischer GNotKG-Gebührentabelle. Tatsächliche Kosten können je nach Aufwand abweichen.

Was macht der Notar beim Immobilienkauf?

1

Kaufvertragsbeurkundung

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag — erst durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag rechtswirksam. Er prüft die Identität der Parteien, liest den Vertrag vor und erklärt unklare Passagen.

2

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer ab — sie wird sofort ins Grundbuch eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer das Objekt in der Zwischenzeit nochmals veräußert oder belastet.

3

Grundschuldbestellung

Wenn die Bank finanziert, bestellt der Notar die Grundschuld als Sicherheit für das Darlehen. Die Gebühr berechnet sich vom Finanzierungsbetrag, nicht vom Kaufpreis.

4

Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Nach Kaufpreiszahlung und Grunderwerbsteuernachweis veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch — erst dann ist der Käufer rechtlicher Eigentümer.

Notarkosten nach Kaufpreis — Übersicht

Kaufpreis Notarkosten (geschätzt) In % des KP
200.000 € ca. 2.680 € 1,3 %
300.000 € ca. 4.020 € 1,3 %
400.000 € ca. 5.360 € 1,3 %
500.000 € ca. 6.700 € 1,3 %

Inkl. Grundschuldbestellung für 80 % Finanzierung. Schätzwerte nach GNotKG-Tabelle, Stand 2026.

Formel: Notarkosten schätzen

Notarkosten Faustformel

Notarkosten gesamt ≈ Kaufpreis × 1,5 %
0,75 %
Kaufvertragsbeurkundung (vom Kaufpreis)
0,25 %
Eigentumsumschreibung Grundbuch (vom Kaufpreis)
0,30 %
Grundschuldbestellung (vom Finanzierungsbetrag)
0,10 %
Auflassungsvormerkung (vom Kaufpreis)

Genauer: GNotKG-Gebührentabelle (Gerichts- und Notarkostengesetz). Die tatsächlichen Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und der Gebührentabelle — die Pauschalsätze oben sind Näherungswerte.

Notar- und Grundbuchkosten als Kaufnebenkosten

Notar- und Grundbuchkosten (zusammen ca. 1,5–2 %) sind neben der Grunderwerbsteuer die zweite wesentliche Kaufnebenkosten-Position. Sie erhöhen die Gesamtinvestition und senken damit die Nettorendite. In der Gesamtübersicht aller Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer + Notar + Grundbuch + Makler) kommen schnell 10–15 % obendrauf.

→ Alle Kaufnebenkosten auf einen Blick

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Hinweis: Die berechneten Notarkosten sind Schätzwerte auf Basis typischer GNotKG-Pauschalsätze. Die tatsächlichen Kosten hängen von der individuellen Abwicklung, dem genauen Geschäftswert und etwaigen Sonderleistungen ab. Für eine verbindliche Kostenauskunft fragen Sie direkt beim Notar an.

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