Notarkosten beim Immobilienkauf: Was kostet der Notar wirklich?
Notarkosten sind beim Immobilienkauf in Deutschland gesetzlich geregelt und unvermeidbar — ohne Notar findet keine wirksame Eigentumsübertragung statt. Typisch fallen 1,5–2 % des Kaufpreises an, verteilt auf Kaufvertragsbeurkundung, Grundschuldbestellung und Grundbucheintragung. Dieser Rechner schlüsselt alle Positionen auf.
Notarkosten berechnen
Schätzwerte auf Basis typischer GNotKG-Gebührentabelle. Tatsächliche Kosten können je nach Aufwand abweichen.
Was macht der Notar beim Immobilienkauf?
Kaufvertragsbeurkundung
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag — erst durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag rechtswirksam. Er prüft die Identität der Parteien, liest den Vertrag vor und erklärt unklare Passagen.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer ab — sie wird sofort ins Grundbuch eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer das Objekt in der Zwischenzeit nochmals veräußert oder belastet.
Grundschuldbestellung
Wenn die Bank finanziert, bestellt der Notar die Grundschuld als Sicherheit für das Darlehen. Die Gebühr berechnet sich vom Finanzierungsbetrag, nicht vom Kaufpreis.
Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Nach Kaufpreiszahlung und Grunderwerbsteuernachweis veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch — erst dann ist der Käufer rechtlicher Eigentümer.
Notarkosten nach Kaufpreis — Übersicht
| Kaufpreis | Notarkosten (geschätzt) | In % des KP |
|---|---|---|
| 200.000 € | ca. 2.680 € | 1,3 % |
| 300.000 € | ca. 4.020 € | 1,3 % |
| 400.000 € | ca. 5.360 € | 1,3 % |
| 500.000 € | ca. 6.700 € | 1,3 % |
Inkl. Grundschuldbestellung für 80 % Finanzierung. Schätzwerte nach GNotKG-Tabelle, Stand 2026.
Formel: Notarkosten schätzen
Notarkosten Faustformel
- 0,75 %
- Kaufvertragsbeurkundung (vom Kaufpreis)
- 0,25 %
- Eigentumsumschreibung Grundbuch (vom Kaufpreis)
- 0,30 %
- Grundschuldbestellung (vom Finanzierungsbetrag)
- 0,10 %
- Auflassungsvormerkung (vom Kaufpreis)
Genauer: GNotKG-Gebührentabelle (Gerichts- und Notarkostengesetz). Die tatsächlichen Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und der Gebührentabelle — die Pauschalsätze oben sind Näherungswerte.
Notar- und Grundbuchkosten als Kaufnebenkosten
Notar- und Grundbuchkosten (zusammen ca. 1,5–2 %) sind neben der Grunderwerbsteuer die zweite wesentliche Kaufnebenkosten-Position. Sie erhöhen die Gesamtinvestition und senken damit die Nettorendite. In der Gesamtübersicht aller Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer + Notar + Grundbuch + Makler) kommen schnell 10–15 % obendrauf.
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Hinweis: Die berechneten Notarkosten sind Schätzwerte auf Basis typischer GNotKG-Pauschalsätze. Die tatsächlichen Kosten hängen von der individuellen Abwicklung, dem genauen Geschäftswert und etwaigen Sonderleistungen ab. Für eine verbindliche Kostenauskunft fragen Sie direkt beim Notar an.
Weiterführende Rechner
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